Erwachsene Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung, die ein Angebot im Bereich Wohnen mit Tagesgestaltung oder ein Angebot in der Begleiteten Tagesgestaltung suchen, können bei freien Plätzen aufgenommen werden. Bevor eine Aufnahme geprüft werden kann, muss eine Bedarfsermittlung gemäss Verordnung der Behindertenhilfe erfolgen: IBBPlus oder IHP
Anmeldung und anzuwendendes Instrument für die individuelle Bedarfsermittlung:
1. Personen mit Behinderung oder mit Anspruch auf Bedarfsermittlung gemäss §10 Absatz 1 BHG, die erstmals Leistungen der Behindertenhilfe Basel-Landschaft beantragen wollen, melden sich zur Bedarfsermittlung beim Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote (AKJB) an.
2. Das AKJB prüft die Zugangsberechtigung und teilt diese der Person mit Behinderung schriftlich mit dem Hinweis auf die Möglichkeit der Unterstützung bei der individuellen Bedarfsermittlung durch INBES mit.
Mehr Informationen dazu finden Sie hier:
https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/bildungs-kultur-und-sportdirektion/soziales/behindertenangebote/informationen-und dokumente-fuer-personen-mit-behinderung
Unterstützung beim Ausfüllen der Bedarfsermittlung IBBPlus oder IHP erhalten Sie von folgenden Informations- und Beratungsstellen:
Stiftung Mosaik
INBES Beratungsstelle
Hohenrainstrasse 12c
4133 Pratteln
Tel: 058 775 28 00
E-Mail: inbes@stiftungmosaik.ch
Stiftung Rheinleben
Clarastrasse 6
4058 Basel
Tel: 061 686 92 22
E-Mail: inbes@rheinleben.ch
siehe Unterpunkt: