Die Sonderschule hat als öffentliche Schule den Auftrag in Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten, die Erziehung, Bildung und Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Entwicklungsbeeinträchtigungen und mit schweren Lernbeeinträchtigungen zu gewährleisten.
Die Unterrichtsgestaltung ist auf die Schulung, Erziehung und Förderung der Gesamtpersönlichkeit der Kinder und Jugendlichen ausgerichtet. Das pädagogische und therapeutische Angebot ermöglicht die Entwicklung der Selbständigkeit, die Erlebnis,- Kontakt- und Kommunikationsfähigkeiten und soweit möglich, die Entwicklung und Ausbildung der kulturtechnischen und kognitiven Fähigkeiten.